Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen
Grundlegende Informationen
Holz
Holz ist ein Naturprodukt. Farbe, Maserung und Struktur werden vom dargestellten Musterstück abweichen. Auch innerhalb einer Lieferung kann es zu Abweichungen kommen. Bei Möbeln aus Massivholz können abhängig vom Raumklima leichte Verformungen oder kleine Risse auftreten. Diese Eigenschaften sind warentypisch und können daher nicht beanstandet werden.
Farbabweichungen
Farbabweichungen zwischen Ausstellungsstück oder Mustern und den bestellten Produkten sind warentypisch und unvermeidlich. Eine Farbgleichheit mit unseren Mustern oder bei Nachlieferungen wird daher grundsätzlich nicht garantiert.
Pflege
Für dauerhafte Freude an hochwertigen Produkten und zur Vermeidung von vorzeitigem Verschleiß ist die richtige Pflege und sorgsame Nutzung unverzichtbar. Bitte beachten Sie daher die Pflegehinweise der jeweiligen Produkte.
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
- Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Kubuswerk GmbH) online oder offline schließen. Soweit nicht anders vereinbart wurde, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
- Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführten.
- In jedem Fall gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht).
- Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
- Die Vertragssprache ist deutsch.
- Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online – Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden.
- Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes per E-Mail übersandt, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.
- Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich in der Artikelbeschreibung und den ergänzenden Angaben auf unserer Internetseite.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
- Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Produkten oder die Erstellung von Produkten gem. Werkvertrag. Unsere Angebote im Internet sind kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
- Sie können ein verbindliches Kaufangebot (Bestellung) über das Online-Warenkorbsystem abgeben.
Dabei werden die zum Kauf beabsichtigten Waren im „Warenkorb“ abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den „Warenkorb“ aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Aufrufen der Seite „Kasse“ und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt. Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern bzw. den Kauf abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot bei uns ab.
Sie erhalten zunächst eine automatische E-Mail über den Eingang Ihrer Bestellung (= Ihres verbindlichen Angebots), die noch nicht zum Vertragsschluss führt. - Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail), in welcher Ihnen entweder die Ausführung der Bestellung oder Auslieferung der Ware bestätigt wird (Auftragsbestätigung) oder Sie eine Rechnung erhalten.
Sollten Sie keine entsprechende Nachricht erhalten haben, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet. - Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein freibleibendes Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen annehmen können. Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn der Besteller einen Auftrag unterzeichnet, er uns eine schriftliche, formlose Bestellung zukommen lässt, wir eine Anzahlung oder Vorabzahlung für einen Auftrag erhalten oder ein mündlicher Auftrag von uns bestätigt und nicht binnen zwei Wochen vom Käufer widerrufen wird. Ein schadenersatzloses Rücktrittsrecht nach Vertragsabschluss besteht für den Käufer nicht.
- Auftragsannullierungen sind nur mit unserem Einverständnis gültig. In diesem Fall steht uns Schadensersatz in Höhe von fünfzehn Prozent der vereinbarten Kaufpreissumme zu. Sollte uns ein höherer Schaden entstanden sein, müssen wir diesen auf Anfrage belegen können. Dem Käufer bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass uns wegen der Auftragsannullierung kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wird ein Auftrag schriftlich vorbehaltlich einer Baugenehmigung vereinbart und es ergeht ein Ablehnungsbescheid vom Bauamt, so kann der Bausatz und die Montageleistung kostenfrei storniert werden und es werden nur die Planungsleistung mit vier Prozent der Auftragssumme berechnet.
- Bei Sonderanfertigungen ist die rückbestätigte technische Zeichnung des Käufers Grundlage für die Produktion. Es besteht kein Widerrufsrecht bei einer Sonderanfertigung nach dem Fernabsatzgesetz.
- Schutzrechte: Zeichnungen und andere Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind ohne unsere gesonderte Aufforderung oder wenn der Auftrag nicht an uns erteilt wird, unverzüglich zurückzugeben. Für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die aus der Verletzung und Geltendmachung etwaiger Schutzrechte erwachsen, hat uns der Besteller auf Verlangen einen angemessenen Vorschuss zu zahlen. Eingesandte Abbildungen, Zeichnungen, Modelle und Muster werden nur auf Anfrage zurückgegeben. Kommt ein Auftrag nicht zustande, so können wir diese 3 Monate nach Angebotsabgabe vernichten, in allen anderen Fällen 6 Monate nach Rechnungserteilung.
- Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§ 3 Kreditwürdigkeit
- Bei der Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt.
- Gehen nach Geschäftsabschluss Auskünfte über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers ein, die eine Kreditgewährung nicht mehr rechtfertigen, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen wegen fälliger und/oder noch nicht fälliger Ansprüche aus den von uns noch nicht erfüllten Verträgen zu beanspruchen, auch wenn bereits Zahlung erfolgt sind. Kommt der Käufer diesem Verlangen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Lieferungsverpflichtungen können bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verweigert werden. Eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers ist insbesondere anzunehmen bei Hingabe ungedeckter Schecks, bei Wechselprotesten, bei fruchtlosen Pfändungen, bei einer Zwangsverwaltung, bei einer Zwangseinstellung oder bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder bei negativer Bonitätsauskunft.
§ 4 Preise und Zahlungsmodalitäten
- Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller jeweils gültigen Steuern.
- Die anfallenden Versandkosten sind grundsätzlich nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder in der jeweiligen Artikelbeschreibung aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.
- Rechnungen sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung ist in bar oder mittels bargeldlosem Zahlungsverkehr zu leisten. Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Bankübliche Gebühren gehen zu Lasten des Käufers.
- Im Falle des Verzuges werden bei Kaufleuten wie bei Nichtkaufleuten alle noch offenstehenden Forderungen sofort fällig. Wir sind außerdem berechtigt, vom Fälligkeitstage ab Verzugszinsen in banküblicher Höhe, jedoch mindestens in Höhe von 9% über dem Basiszins, bei Verbrauchern im Sinne der §§ 474 ff. BGB in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz sowie alle durch Zahlungserinnerung, Mahn- und Inkasso entstandenen Kosten zu berechnen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Für Kaufleute gilt zusätzlich folgendes: Mängelrügen schieben die Verpflichtung zur Zahlung nicht auf. Der Käufer kann gegenüber dem Kaufpreis weder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen noch aufrechnen, es sei denn, es handelt sich bei der zur Aufrechnung gestellten Forderung um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte. Er darf Zahlungen aus irgendwelchen von uns nicht anerkannten Gründen nicht zurückhalten. Eingehende Zahlungen tilgen die Schulden in der Reihenfolge ihrer Entstehung.
- Sofern im Auftrag eine Anzahlung vereinbart ist, wird diese mit der Auftragsbestätigung fällig. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Produktproduktion oder Montageleistungen erfolgen erst nach Bezahlung der vereinbarten Gesamt-, Abschlags- oder Teilsummen.
- Sofern Teilsummenzahlung vereinbart wurde wird eine etwaige Restzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung der Montagearbeiten fällig. Nicht vereinbarte Abzüge werden nachgefordert. Skontoabzüge sind nur zulässig, wenn diese in der Auftragsbestätigung schriftlich akzeptiert und bestätigt wurden.
- Der Käufer ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung berechtigt, dem Lieferanten oder Monteur den Rechnungsbetrag in bar auszuhändigen.
- Die Zahlungspflicht besteht ausdrücklich auch dann, wenn der Käufer die bereitstehende Ware zum vereinbarten Termin, gleich aus welchem Grund, noch nicht abnehmen kann.
§ 5 Lieferbedingungen
- Die Lieferbedingungen sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich auf unserer Internetpräsenz oder in der jeweiligen Artikelbeschreibung.
- Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht von uns benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben. Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.
- Lieferzeitangaben werden annähernd mitgeteilt und sind unverbindlich, sofern nicht ein Fixtermin im Auftrag schriftlich für die Lieferung oder Montage vereinbart ist. Ein Schadensersatzanspruch (z.B. Urlaub, Freizeit, Reiskosten, gebuchte Dienstleistungen, Reisen etc.) bei einem ausgefallenden Termin ist ausgeschlossen. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
- Unvorhersehbare Ereignisse wie Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen sowie Natur-Katastrophen und sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von unserer Leistungspflicht. Wir werden den Käufer von derartigen Vorkommnissen in Kenntnis setzen. Wird uns die Lieferung aufgrund derartiger Ereignisse auf Dauer unmöglich, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall scheiden Schadenersatzansprüche des Käufers aus.
- Bei Kaufabschlüssen auf Abruf ohne genaue Terminbestimmung ist die Ware auf unser Ersuchen spätestens 2 Monate nach Vertragsabschluss durch den Käufer abzunehmen. Bleibt unsere Aufforderung zur Abnahme 14 Tage ganz oder teilweise erfolglos, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder aufgrund einer Rechnung, die mangels einer vorliegenden Spezifikation nur schätzungsweise aufgestellt werden kann, Zahlung zu den vereinbarten Dingen zu beanspruchen. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Zahlungsfrist können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt der Leistung in Höhe von fünfzehn Prozent der Kaufpreissumme verlangen. Dem Käufer bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass uns kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Einlagerungskosten, Lagermiete und Versicherungskosten können dem Käufer in Rechnung gestellt werden. Falls trotz vereinbarter Frei-Haus-Lieferung auf Wunsch des Käufers Selbstabholung durch diesen erfolgt, ist dieser nicht zu einem Frachtabzug berechtigt.
- Geraten wir gegenüber Nichtkaufleuten aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist unsere Schadenersatzpflicht im Fall leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Ersatz auch nicht vorhersehbarer Schäden setzt den Nachweis vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung voraus. Geraten wir gegenüber Kaufleuten aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Zwischen der Anlieferung der Produkte und einer optionalen Montage liegen in der Regel bis zu 7 Arbeitstage. Die Produkte sind vollständig witterungsgeschützt. Nach der Anlieferung muss das Material durch den Auftraggeber gegen Diebstahl und Beschädigung gesichert werden. Die Einhaltung einer vereinbarten Lieferungsfrist setzt voraus, dass die notwendigen behördlichen Genehmigungen an uns durch den Käufer mindestens 21 Werktage zuvor übergeben wurden. Die Einhaltung einer vereinbarten Montagefrist durch uns setzt die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsziele voraus.
- Die Art der Anlieferung ist in der jeweiligen Produktbeschreibung geregelt.
- Bei Großprodukten erfolgt die Anlieferung grundsätzlich bis zur Abladestelle Bordsteinkante, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Befahrbarkeit mit einem 40 Tonnen LKW muss gewährleistet sein, zusätzliche Transportkosten im gegenteiligen Fall sind vom Auftraggeber zu tragen sofern dies vorher nicht schriftlich bekannt gegeben wurde. Private Grundstücke und Auffahrten werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und nach vorherigem schriftlichem Ausschluss von Ansprüchen auf Gewährleistung im Schadensfall befahren werden.
§ 6 Abnahmeverzug
- Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Termin abzunehmen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Leistung nach Fristsetzung von uns abgelehnt und Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend gemacht werden.
- Die Höhe des Schadenersatzes beträgt 30% vom Kaufpreis, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Im Falle besonders hoher Schäden, z.B. bei Sonderanfertigungen, behalten wir uns vor, einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.
- Soweit der Verzug des Kunden länger als einen Monat dauert, können anfallende Kosten (z. B. Lagerkosten etc.) abgerechnet werden.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
- Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
- Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt durch uns. In diesen Handlungen oder der Pfändung der gelieferten Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der gelieferten Ware zu deren Verwertung befugt.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln und auf Verlangen von uns für die Dauer des Eigentumsvorbehalts ausreichend gegen Schäden zu schützen und zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung tritt der Auftraggeber bereits jetzt an uns ab.
- Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.
- Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend folgendes:
a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Forderung bei Dritten einzuziehen.
c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 8 Gewährleistung
- Gewährleistungsansprüche verjähren bei Neuware für Verbraucher nach zwei Jahren, für Unternehmer nach einem Jahr ab Lieferung. Beim Kauf von Ausstellungsstücken oder gebrauchter Ware beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich ein Jahr ab Lieferung. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Schäden, die durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind.
- Soweit Sie Unternehmer sind, gilt:
a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
b) Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
c) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Eine Mängelbeseitigung erfolgt grundsätzlich direkt beim Kunden vor Ort, es sei denn, es wird eine andere Vereinbarung getroffen. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
d) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB. - Im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistungspflicht beinhaltet die Arbeitszeit- und Ersatzteilkosten, nicht jedoch Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien oder Schäden durch normale Abnützung. Der Lieferer übernimmt keine Gewährleistung für nicht von ihm zu vertretende Mängel, insbesondere hervorgerufen durch unsachgemäße Montage oder Bedienung durch den Lieferer bzw. durch Dritte; durch höhere Gewalt, Elementarschäden, Wasserschäden, Brand, Sturz etc.; Veränderung des gelieferten Produktes durch den Besteller oder durch Dritte, Einbau von Teilen fremder Herkunft; Nichtbefolgung der Vorschriften über Pflege und Wartung des gelieferten Produktes oder Störung der hauseigenen Installationen und Einrichtungen.
- Holz ist ein natürlicher Werkstoff, der arbeitet. Eventuell auftretende Trocknungsrisse, Verschwindungen, Astlöcher, Harzausflüsse, Verfärbungen und der Gleichen sind deshalb grundsätzlich keine von uns zu vertretenden Mängel.
- Der Auftraggeber erhält von uns auf alle elektrischen Geräte eine zwei-jährige herstellerunabhängige Gewährleistung. Wie z.B. Wechselrichter, Stromspeicher, Solarmodule, Ladegeräte und Batterien.
§ 9 Haftung
- Mit Ausnahme der gesetzlichen Regelung nach dem Produkthaftpflichtgesetz sowie bei Verletzung von Gesundheit und Leben beschränkt sich die Haftung auf Pflichtverletzungen, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Schadenersatz wegen etwaiger Mangelfolgeschäden stehen dem Besteller nur zu, wenn eine ausdrücklich garantierte Eigenschaft nicht vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch normalen Gebrauch der Produkte am Eigentum des Käufers entstehen können, z.B. Schäden an Fußböden und Wänden durch bewegliche Produkte wie Rolltische u.ä. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung auf Schäden an der Ware selbst. Der im Rahmen von Liefer- und Kundendienstterminen entstehende Zeitaufwand des Käufers begründet in keinem Fall einen Kostenerstattungsanspruch. Forderungsaufrechnungen jeglicher Art sind ausgeschlossen. Schadenersatzforderungen des Kunden für Nutzungsausfälle der Produkte sind ausgeschlossen.
- Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung (z. B. durch Hackerangriffe oder anderweitigen unberechtigten Zugriff). Zudem haften wir nicht für Datenverluste, die durch Aktivitäten nicht berechtigter Dritter verursacht werden.
- Haftungsausschluss: Wir stellen die Inhalte dieser Internetseiten mit großer Sorgfalt zusammen und sorgen für deren regelmäßige Aktualisierung. Die Angaben dienen dennoch nur der unverbindlichen allgemeinen Information und ersetzen nicht die eingehende individuelle Beratung für eine Kaufentscheidung. Die technischen Merkmale und Ausstattungen der beschriebenen Produkte sind lediglich Beispiele. Solche Merkmale und Ausstattungen können insbesondere landesspezifisch variieren. Jederzeitige Änderungen bleiben vorbehalten.
- Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen auf diesen Seiten oder den jederzeitigen störungsfreien Zugang. Wenn wir auf Internetseiten Dritter verweisen (Links), übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte der verlinkten Seiten.
§ 10 Reklamation
- Transportschaden: Obwohl das Verhindern eines Transportschadens sehr hohe Priorität für uns hat, ist es leider nicht immer möglich, diesem vorzubeugen.
- In dem Fall, dass ein Produkt bei Anlieferung beschädigt zu sein scheint, bitten wir Sie, dies innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Zeitraums zu melden.
- Nach Eingang Ihrer Reklamationsmeldung tun wir unser Möglichstes, um Ihnen innerhalb von zwei Werktagen eine Antwort per E-Mail zu senden.
Wir können Sie bitten uns Fotos der Beschädigung per E-Mail zukommen zu lassen, um anhand der Fotos zu einer zufriedenstellenden Lösung zu gelangen.
Abhängig von der Beschädigung werden wir entsprechende Schritte unternehmen. Das kann sowohl die Reparatur oder den Umtausch der Lieferung, als auch Erstattung / Verrechnung zur Folge haben.
§ 11 Warenrücknahme
- Sollte Ihnen – wider Erwarten – das gekaufte Produkt nicht gefallen, so gewähren wir Ihnen ein besonderes Rückgaberecht. Um dieses wahrzunehmen müssen Sie uns innerhalb von 10 Tagen nach Anlieferung des Produktes Ihren Rückgabewunsch schriftlich per Mail mittteilen. Von uns angelieferte Produkte holen wir dann wieder ab. Für diese Rücknahme berechnen wir Ihnen pauschal 10% Transportkosten. Produkte, die per Dienstleister (DHL, Hermes, DPD, UPS etc.) angeliefert wurden, senden Sie bitte über den Dienstleister auf Ihre eigenen Kosten zurück.
- Kommt es wegen Nichterfüllung durch den Käufer, z.B. wegen Zahlungsverzuges oder eines vom Käufer einseitig erklärten, nicht berechtigten Rücktritts zu einer Rücknahme gelieferter Waren, haben wir Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung.
- Für Transport- und Montagekosten besteht Anspruch auf Ersatz in entstandener Höhe. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten die folgenden Pauschalsätze: Innerhalb des 1. Jahres 50% des Kaufpreises ohne Abzüge, innerhalb des 2. Jahres 60% des Kaufpreises ohne Abzüge. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass uns keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist.
§ 12 Behördliche Genehmigungen bei größeren Bauprojekten
- Der Auftraggeber, verpflichtet sich alle für seine Baumaßnahme erforderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen selbst einzuholen. Wir stellen dem Auftraggeber dafür Werkspläne kostenfrei zur Verfügung. Auflagen und Gebühren die durch Behörden bei einem Genehmigungsverfahren entstehen, z.B. Genehmigungsgebühren, Vermesser, Ersatzplanzungen, Entwässerungsauflagen, prüffähige statische Berechnungen, trägt der Antragssteller/Auftraggeber.
- Der Auftraggeber ist berechtigt gemäß §§ 346 ff. BGB vom Vertrag zurückzutreten, wenn das Vorhaben durch die Behörde abgelehnt wird. Der Rücktrittserklärung ist eine Kopie des Ablehnungsbescheides beizufügen. Auflagen der genehmigenden Behörde, die zu zusätzlichen Kosten führen, sind uns extra zu vergüten. Wir haben ein Rücktrittsrecht wenn z.B. behördliche Auflagen mit unseren technischen Möglichkeiten nicht oder nur unangemessen zu erbringen sind. Nimmt der Auftraggeber trotz erteilter Baugenehmigung oder nach einer Frist von 2 Monaten ab Vertragsabschluss – gleichgültig, ob der Auftraggeber das Vorhaben zur Genehmigung eingereicht hat oder nicht – den Vertragsgegenstand nicht ab, dürfen wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall steht uns ein Schadenersatz in Höhe von fünfzehn Prozent der vereinbarten Kaufpreissumme zu. Sofern höhere Kosten entstanden sind können wir diese mit einem Nachweis einfordern. Dem Käufer bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass uns wegen der Auftragsannullierung kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 13 Ausführungsfristen
- Schlechtwettertage gelten als Behinderung der Ausführungen im Sinne von § 6 Nr. 2 II VOB/B. Sie führen zu einer entsprechenden Firstverlängerung und sind nicht gesondert durch den Auftragnehmer anzuzeigen. Bodenverhältnisse auf dem Baugelände, die eine sachgerechte Montage in der von uns angebotenen Form erschweren bzw. auch unmöglich machen, gelten ebenfalls als Behinderung und sind extra zu vergüten. Der Käufer ist verpflichtet eine reibungslose Montage zu gewährleisten. Wenn der Auftraggeber die Montagearbeiten unterbricht oder eine Montage unmöglich macht bzw. verweigert werden ihm die anfallenden Kosten dafür berechnet. Terminvorgaben vom Auftraggeber gelten nur als anerkannt, wenn diese schriftlich vereinbart bestätigt wurden.
- Nach der Fertigstellung eines Bauvorhabens erfolgt am letzten Montagetag durch unseren jeweiligen Montageservice und den Auftraggeber eine schriftliche Bauabnahme. Sollte der Auftraggeber oder eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person nicht zugegen sein, gilt unsere Leistung als abgenommen.
- Ein verzögerter Anschluss durch den Netzbetreiber berechtigt den Auftraggeber nicht zum Einbehalt von offenen Forderungen unsererseits.
§ 14 Montage und Anlieferungen
- Allgemein: Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle bauseitigen Arbeiten vor dem für die Anlieferung und Montage vereinbarten Termin fertigzustellen inkl. etwaiger Trocknungs- und Wartezeiten, so dass eine direkte Nutzung bzw. Anarbeitung möglich ist. Für das Einbringen von Multifunktionshäusern, Carports etc. sowie sonstigen Produkten müssen ausreichend breite Türen, Treppen und Flure bis zum Aufstellungsplatz vorhanden sein. Soweit nicht anders vereinbart, sind mindestens 80 cm breite Durchgänge erforderlich.
- Wird bei Auftragserteilung für montagebedürftige Produkte eine gebrauchsfertige Montage vereinbart, so werden die bestellten Waren am Bestimmungsort fachgerecht montiert. Dafür anfallende Kosten werden nach vertraglicher Vereinbarung abgerechnet. Lieferungen inklusiv Montageaufwand ohne gesonderte Abrechnung der anfallenden Kosten können vereinbart werden. Die Montagemöglichkeit und Passgenauigkeit bei maßgenauer Montage garantieren wir nur, wenn wir die Maße vor Vertragsausführung selbst nehmen konnten und diese Bestandteil des Vertrages geworden sind. Für vom Käufer beigestellte Maße können wir keine Haftung übernehmen.
- Fest mit einem elektrischen Stromkreis, einem Wasser- oder Gasanschluss verbundene Produkte wie Anbauleuchten oder E-Geräte werden nur angeliefert. Anschluss und Montage erfolgen bauseits oder auf Wunsch nach tatsächlichem Aufwand gegen Berechnung. Sofern auf Wunsch des Auftraggebers Arbeiten ausgeführt werden, die über die vertraglichen Verpflichtungen hinausgehen, werden diese Leistungen zum jeweils aktuellen Stundensatz abgerechnet, ohne dass dies einer schriftlichen Beauftragung bedarf. Die Gefahr für Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit der Übergabe auf den Käufer über.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, unsere Fachleute in den korrekten Bauort einzuweisen, einschließlich der Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen. Der Auftraggeber übernimmt grundsätzlich die Gewähr für die Einhaltung vorgeschriebener Grenzabstände. Der Auftraggeber versichert uns, dass er berechtigt ist auf dem Bauort zu bauen.
- Der Bauplatz muss für den Bauablauf frei von Hindernissen sein. Der Auftraggeber muss uns alle notwendigen Höhenangaben bekannt geben, insbesondere wenn nach der Fertigstellung der Bauplatz oberflächenbefestigt werden soll. Bezugspunkt der Aufbauhöhe ist der höchste Punkt des Geländes, von dem aus umlaufend die Pfosten auf einheitliche Höhe gesetzt werden. Die Stellfläche sollte daher eben sein. Gegebenenfalls muss diese nachträglich bauseits dem Höhenbezugspunkt angepasst werden. Der Bodenaushub für die Fundamente muss mit manuellen Mitteln möglich sein (Bodenklassen 1-4 nach DN 18300). Die Beseitigung von Hindernissen wie Bauschutt, Fels und Gestein, Wurzelwerk u.a.m. stellt eine vergütungspflichtige Zusatzleistung dar. Materialien aus der vorhandenen Oberflächenbefestigung des Bauplatzes (Pflaster/Platten u.ä.m.) werden an den zur Fundamenterstellung zu öffnenden Stellen von uns aufgenommen, jedoch die Oberfläche nach Fertigstellung der Baumaßnahme sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber bauseits wiederhergestellt.
- Das Einschalen von Fundamenten ist eine vergütungspflichte Zusatzleistung.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet Informationen über die Lage von unterirdischen Kabeln und Leitungen zu ermitteln und uns diese schriftlich anzuzeigen. Werden uns keine derartigen Informationen übergeben, gehen wir davon aus, dass keine besondere Obacht auf Leitungen und Kabel bei den Erdarbeiten gelegt werden muss. Sollten dennoch Beschädigungen an Kabeln, Rohrleitungen u.a. vorkommen, haftet dafür der Auftraggeber.
- Kabel werden in einem Aufputzkanal verlegt. Unterputzkabel und Rüstungen sind nach schriftlicher Vereinbarung im Auftrag möglich.
- Baubedingte Verpackungen, Abfälle sowie der Bodenaushub verbleiben auf der Baustelle und werden Eigentum des Auftraggebers.
§ 15 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
- Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
- Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
§ 16 Datenverarbeitung
Dem Käufer ist bekannt, dass wir im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung personenbezogene Daten speichern und verarbeiten. Eine gesonderte Mitteilung hierüber ergeht nicht.
§ 17 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung berührt den Bestand der Bestimmungen im Übrigen nicht.